SÜDWESTER
: Unbekannter Dritter

Der Fall des Wolfs, der in Niedersachsen vier Heidschnucken riss, eine davon verspeiste und sich dann neben den Überresten seines Opfers schlafen legte, hat ein juristisches Nachspiel: Damit der Schafzüchter seine Entschädigung bekommt, muss zuerst anhand einer DNA-Analyse nachgewiesen werden, dass es tatsächlich der Wolf war, der das Schaf getötet hat. Möglich wäre etwa auch, dass die Heidschnucken einen kollektiven Selbstmord verübten, diesen aber dem schlafenden, in Schafskreisen unbeliebten Wolf in die Schuhe schieben wollten. Auch die Anwesenheit eines unbekannten Dritten lässt sich nicht völlig ausschließen. In Frage käme ein Sterbehelfer, der einen tödlichen Giftcocktail verabreicht haben könnte. Moment, Sterbehelfer? Lange nichts von Roger Kusch gehört!