… DER TORTENFAN IM BEZIRKSAMT STEGLITZ-ZEHLENDORF?
: Schwarzsehen

Mitarbeiter einer Konditorei, umgangssprachlich Tortenheber genannt, müssen eine Mischung aus cremig und standhaft sein: Sie sollen ihren KundInnen gerne fette Sahnestückchen andienen und gleichzeitig die Finger von den allgegenwärtigen Kalorienbomben lassen. Sonst wird’s eng mit der Kleidung.

Auf Letztere hatte es auch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei einer Kontrolle abgesehen: Das Entsetzen der Kollegen Ordnungshüter war groß, als sie VerkäuferInnen in dunkler Bluse und einer bordeauxroten Wickelschütze entdeckten. Freilich nicht aus geschmacklichen Gründen, sondern weil’s angeblich unhygienisch ist. Das Bezirksamt ordnete eine helle Arbeitskleidung an, auf der Verunreinigungen „schnell und leicht“ erkennbar seien. Sonst sei das Outfit der Bedienungen ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben.

Die Betreiberin der Konditorei klagte dagegen. Und bekam nun recht. Inwiefern es dabei um Geschmack ging, ist nicht ganz klar. Das Verwaltungsgericht erklärte lediglich, dass die Farbe von Arbeitskleidung „kein Kriterium für deren Angemessenheit“ sei. Sie müsse in diesem Fall schlicht und einfach geeignet und sauber sein (VG 14 K 342.11).

Die Ordnungshüter müssen nun also mit Törtchen vor dunklem Hintergrund vorliebnehmen. Sollten sie endgültig schwarzsehen, dürfen sie in Berufung gehen. BIS Foto: dapd