legal radeln
: Aberwitzige Park-Erlaubnis

Nun ist es also offiziell. Radfahren in Hamburgs Grünanlagen ist nicht mehr illegal und kostenpflichtig. Zumindest in fast allen, die Ausnahme Planten un Blomen ist einzusehen. Zu loben mithin ist, dass der wohl größte anzunehmende Unsinn, den stadtstaatliche Bürokraten jemals ersannen, ad acta gelegt ist.

Kommentar von Sven-Michael Veit

Denn er war schon weit beschritten, der Weg in die Lächerlichkeit. Und das nicht nur bei Extremfällen wie dem Abkassieren von Eltern, die ihr Kind durch den Stadtpark radelnd zur Kita fahren, weil ihnen das sicherer scheint als die Benutzung eines ebenso schmalen wie holperigen Gehwegs an der Hauptstraße.

Auf solche Ideen konnten nur Leute kommen, deren Weltbild sich zuallererst an Verbotsschildern orientiert, die Übersichtlichkeit durch Repression erzwingen wollen. Radeln im Grünen mit Bußgeldern zu ahnden, war ein Paradebeispiel für Aberwitz von Amts wegen.

Das jetzige Einlenken allerdings ändert nichts daran, dass RadlerInnen auch künftig nicht als gleichberechtigte VerkehrsteilnehmerInnen akzeptiert werden. Denn für „politisch motivierte Radwege“ – schönen Dank an dieser Stelle an den CDU-Abgeordneten Hesse für dieses wundernette Zitat – gedenkt dieser Senat auch fürderhin keinen zusätzlichen Cent auszugeben. In der real existierenden Verkehrspolitik in dieser Stadt gilt das Fahrrad weiterhin als etwas, das die freie Persönlichkeitsentfaltung von Autofahrern nicht beeinträchtigen darf.

Daran wird auch die neue Park-Erlaubnis nichts ändern.