Druck auf Schwarz-Grün

Bürgerbegehren zum Bismarckbad ist zulässig. Die Frist für die Zustimmung der Bezirksversammlung läuft

Das Bezirksamt Altona hat gestern das Bürgerbegehren „Unser Bismarckbad bleibt“ für zu Stande gekommen und zulässig erklärt. Die von einer schwarz-grünen Mehrheit dominierte Bezirksversammlung hat jetzt zwei Monate Zeit, das Anliegen des Bürgerbegehrens zu übernehmen oder sich mit dessen Vertrauensleuten zu einigen. Sollte das nicht geschehen, müsste spätestens bis zum 1. Dezember ein Bürgerentscheid stattfinden.

Nach Zählung des Bezirksamtes hat die Initiative mindestens 5.546 gültige Unterstützer-Unterschriften abgegeben. 5.321 Unterschriften wären für das Zustandekommen notwendig gewesen. Zulässig sei das Bürgerbegehren, weil es eine Angelegenheit betrifft, in der die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann: Die Initiative verlangt, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird, in dem das Grundstück des Bismarckbades „als Fläche für den Gemeinbedarf und als Hallenbad“ festgeschrieben ist. Überdies wird das Bezirksamt aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Bismarckbad nicht geschlossen werde.

Die Bürgerinitiative appellierte an die CDU/GAL-Koalition in Altona, ihr Anliegen zu übernehmen. Auf diese Weise ließen sich die hohen Kosten eines Bürgerentscheids vermeiden, den die Initiative wahrscheinlich gewinnen werde. Mit dem Geld könne das Bad instand gehalten werden. Gernot Knödler