Ausrede mit Autoscooter

Angeklagter will Rheinkirmes besucht haben

Das hieb- und stichfeste sowie wasserdichte Alibi ist die schärfste Waffe des gerichtsnotorisch Beschuldigten. Ebendeswegen wartete ein 23-Jähriger, der gerade in Düsseldorf wegen Behinderung eines Rettungseinsatzes vor dem Kadi steht, voller Stolz mit einem gleisnerisch blinkenden Alibi auf, das er augenscheinlich auf dem Rummel geschossen hatte. „Er sei“, zitierte ihn dpa gestern, „zur fraglichen Zeit nicht am Tatort in der Altstadt, sondern auf der Rheinkirmes gewesen.“ Damit wollte der Angeklagte die Aussagen von gleich drei Polizisten entkräften, die „den Vorfall beobachtet, die Personalien des Mannes aufgenommen, ihn angezeigt und vor Gericht wiedererkannt“ hatten. Allerdings glänzte sein Begleiter, der die Angaben als Entlastungszeuge bestätigen sollte, ausgerechnet zum Prozesstermin mit Abwesenheit – worauf ihm 200 Euro Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Fehlens aufgebrummt wurden. Damit reiht sich der Kirmesgänger in die Ahnenreihe prominenter Angeklagter ein, die es vor Gericht mit Talmi-Alibis von der Losbude versuchten. Sie reicht vom Cäsarenmörder Brutus („Autoscooter gefahren“) über den Sprengstoff-Attentäter Guy Fawkes („von der Schiffschaukel gekotzt“) bis zu Gangsterboss Al Capone („in der Geisterbahn geknutscht“).