Das Stöckchen verfehlt

Geldstrafe für Hundehalter: Mischling hatte beim Spielen einen kleinen Jungen ins Gesicht gebissen

Unzählige Male ist es gut gegangen, und einmal ist dann doch etwas passiert: Das Amtsgericht Altona hat gestern einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, dessen Hund beim Stöckchenspielen mit mehreren Kindern einen kleinen Jungen ins Gesicht biss. Der Hundehalter habe eine fahrlässige Körperverletzung begangen, urteilte der Richter, weil er mit dem Tier auf einem für Hunde verbotenen Sportplatz an der Altonaer Chemnitzstraße war und ihn dort nicht an der Leine hatte. Sogar die Staatsanwältin hat aber eingeräumt, dass es sich „um einen relativ milden Fall“ handelte.

Denn der kleine Junge wurde zwar verletzt: Die Bisswunde im Gesicht musste vom Kinderarzt sogar genäht werden. Offenbar hatte der Hund den Siebenjährigen aber nicht bewusst angefallen, sondern beim Zupacken nach dem Stöckchen nicht dieses erwischt, sondern eben den kleinen Jungen. „Sie hätten dabeibleiben und aufpassen müssen, dass nichts passiert“, fasste die Staatsanwältin zusammen. Die ursprünglich angeklagte vorsätzliche Körperverletzung aber sah auch sie nicht gegeben: Der Hund ist dem nach der Tat bestellten Amtstierarzt zufolge friedlich, und der 48-jährige Angeklagte hatte nicht damit gerechnet, dass das Tier einmal ein Kind beißen würde.

Nichtsdestotrotz hätte er den Mischling nicht auf den Spielplatz lassen dürfen. Was auch, wie Norbert L. versprach, nicht wieder vorkommt. EE