Hanseat schottet sich ab

P&C-Krieg zugunsten der Hamburger entschieden

Der Textilhändler Peek & Cloppenburg (P&C) Düsseldorf darf mit seiner Werbung nicht in das Stammgebiet von Peek & Cloppenburg Hamburg eindringen. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht gestern in dem Rechtsstreit der Traditionsfirmen entschieden, die zwar einer Wurzel entstammen, seit 1911 aber zwei wirtschaftlich selbständige Unternehmen sind.

P&C Hamburg wollte eine stärkere Abgrenzung erreichen und hatte dagegen geklagt, dass die Düsseldorfer mit Anzeigen und Beilagen in überregionalen Zeitungen im Norden werben. Das Gebiet ist aber nach der traditionellen Aufteilung der Modehäuser den Hansestädtern zugeteilt. Denen gab das Gericht denn auch Recht und verbot den Düsseldorfern, im Norden Anzeigen oder Beilagen erscheinen zu lassen, wenn diese auf der ersten Seite mit P&C oder P&C Düsseldorf gekennzeichnet sind. Indes ist es den Rheinländern erlaubt, ihre Kundenkarte auch im Stammgebiet der Hanseaten zu vertreiben.

Die beiden Textilhändler gehen auf einen gemeinsamen Stamm aus dem Jahr 1869 zurück. Nach der Spaltung hatte sich P&C Düsseldorf mit 78 Filialen zum größeren Unternehmen entwickelt. Die Hamburger betreiben derzeit 25 Häuser. Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. DPA