SÜDWESTER
: Religiöser Rauch

Hannovers SPD will Andachtsräume für Arbeitnehmer einrichten. Bemerkenswert ist die Argumentation: In vielen Betrieben sei es erlaubt, während der Arbeit einen Raucherraum aufzusuchen – da müsse ein gläubiger Mensch auch „fünf bis zehn Minuten ein Gebet sprechen dürfen“, finden die Sozen. Wenn nun aber dem Beten derselbe Rang zukommt wie dem Rauchen, dann verstößt die Ächtung des Tabakkonsums eindeutig gegen das Gebot der freien Religionsausübung. Will heißen: In Schulen und Ordnungsämtern darf Nichtrauchern ab sofort wieder Dampf gemacht werden. Mehr noch: Nikotingläubige aller Konfessionen fordern ein Konklave zwecks Wahl von Tabakpäpsten, Zigarrenlamas oder Wasserpfeifenmullahs nebst sakralen Räucherkammern mindestens so groß wie der Kölner Dom.