Einkaufen mit Niqab

FINDORFF Geschäftsinhaber verweigert einer Muslima den Einkauf, weil sie ihr Gesicht verdeckt

Im Stadtteil Findorff wurde letzte Woche einer muslimischen Frau der Einkauf in einem Bremer Schreibwarengeschäft verweigert. Die Deutsch-Konvertitin trägt den „Niqab“, einen Gesichtsschleier, bei dem lediglich die Augen für die Öffentlichkeit sichtbar bleiben. Er habe ihr gesagt, in seinem Laden dürfe die Muslima nur etwas kaufen, wenn sie ihr Gesicht nicht verdecke, erklärte sie nach dem Ladenverweis.

„Ich war die einzige Kundin im Laden“, sagt sie, „hatte ein paar Stifte an die Kasse gelegt und wollte noch schnell etwas von hinten holen.“ Als sie zurück zur Kasse kam, seien die Stifte bereits weg gewesen und der Inhaber habe sie gefordert, den Laden zu verlassen. „Ich bin erschrocken darüber, wie heftig Leute auf mich reagieren“, sagt die muslimische Frau. Der Ladeninhaber, auf den Vorfall angesprochen, meinte, grundsätzlich wolle er seine Kunden kennen, und das bedeute, dass er weiß, wen er da vor sich hat – also den Kunden ins Gesicht sehen kann. Er habe kein Verständnis dafür, dass eine Frau um jeden Preis auffallen will durch eine solche Kleidung. Dass er eine Kundin des Ladens verwiesen habe, bestreitet er gleichzeitig.

„Das geht überhaupt nicht“, sagt Otto Bremicker, Vorstand des Vereins der Findorffer Geschäftsleute. „Stellen Sie sich einmal vor, dass zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte so handeln würden. Wie soll die Frau dann an ihre täglichen Grundnahrungsmittel kommen?“ Anfang 2012 hat sich die praktizierende Muslima dazu entschieden, zusätzlich zum Kopftuch auch ihr Gesicht vor der Außenwelt zu verdecken. Als sie das erste Mal mit Niqab den Laden betreten hatte, habe der Inhaber sich bereits leise darüber mokiert.

„Fakt ist, dass der Inhaber rechtlich gesehen jede Person seines Ladens verweisen kann, ohne Angabe von Gründen“, sagt Bremicker. Man könne über die Art der Kleidung geteilter Meinung sein, aber jemanden deswegen des Ladens zu verweisen, halte er für falsch. YS