Politischer Absturz ist selbst verschuldet

Vergebens klagte Hanaus Ex-Oberbürgermeisterin gegen ihre Abwahl. Sie sieht sich als Opfer einer Untreue-Intrige

FRANKFURT taz ■ Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte am Mittwochabend die Abwahl der früheren Hanauer Oberbürgermeisterin Margret Härtel für rechtens. Es wies damit die Beschwerde der Unionspolitikerin zurück, die sich als Opfer einer Hetzkampagne sieht. Nur wegen einer von ihrem Nachfolger Claus Kaminsky (SPD) initiierten Intrige, so ihre Anwälte, hätten im Mai 2003 rund 90 Prozent der Wählerinnen und Wähler in einem Volksentscheid für Härtels Abwahl votiert.

Damals warfen die Oppositionsparteien SPD und Grüne der CDU-Politikerin vor, ihren Dienstwagen für Privatreisen genutzt zu haben – etwa zu einer Schönheitsoperation in Warschau. Zudem habe sie Rechnungen für private Restaurantbesuche über die Stadtkasse abgerechnet und ihre engsten Mitarbeiter permanent gemobbt. Am Ende distanzierte sich selbst die CDU-Fraktion im Stadtparlament mehrheitlich von der Oberbürgermeisterin.

Dabei hatte einst Ministerpräsident Roland Koch Härtel als „Hoffnungsträgerin der hessischen Union“ gefeiert – und als Beweis dafür, dass die Partei gerade in der Kommunalpolitik über Frauen mit Durchschlagskraft verfüge.

Nach ihrer Abwahl kränkelte Härtel. Die Staatsanwaltschaft in Hanau leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue ein. Im Strafverfahren kam die Politikerin glimpflich davon. Der Prozess wurde aus Mangel an Beweisen gegen die Zahlung einer Geldbuße von 4.000 Euro eingestellt. Wichtige Unterlagen waren verschwunden.

Wieder gesund, reichte Margret Härtel beim Verwaltungsgericht umgehend Klage gegen ihre Abwahl ein. Ihre Anwälte überhäuften die Kammer mit Beweisanträgen; auch am Mittwoch waren es über einhundert. Meinungsforscher und Kommunikationswissenschaftler sollten die Hanauer Bürger befragen, ob sie sich bei ihrer Entscheidung zur Abwahl ihrer Oberbürgermeisterin nur an den Vorwürfen der Opposition orientiert hätten – oder ob sie damals zu eigenen Urteilen gekommen seien.

Das Gericht wies allerdings alle Anträge zurück. Nach der Zurückweisung ihrer Klage erklärte Härtel noch im Gerichtsaal, umgehend beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT