wortwechsel
: Organspende: Der Zwiespalt bleibt

Die geheime Abstimmung hat die alte Regelung der ausdrücklichen Zustimmung der SpenderInnen beibehalten. Das Thema wühlt viele taz-LeserInnen auf. Ein Stimmungsbild

Styroporbehälter zum Transport von Organen. Spezielle Flüssigkeiten und Kühlung erhalten die Lebensfähigkeit des Organs bis zur Transplantation Foto: Soeren Stache/dpa/picture alliance

„Typisch deutsche Stagnation“,

taz vom 17. 1. 20

Verantwortung

Da kann man mal sehen, wie man sich täuschen kann – habe ich doch die grüne Doppelspitze, und insbesondere Annalena Baerbock, für Hoffnungsträger und Garanten des gesellschaftlichen Fortschritts gehalten und muss nun erleben, wie ausgerechnet meine auserkorenen Fortschrittsapostel skrupellos viele hunderte Menschen auf Transplantationswartelisten enttäuschen. Nee Leute, politische Verantwortung übernehmen heißt auch, kleinbürgerliche Bedenken hintenan zu stellen und überwinden. Wer diese Größe nicht hat, sollte auch keine Spitzenposition bekleiden. Für das Herzeleid dabei sind die Pfarrer zuständig. Bei der Widerspruchslösung hingegen ging es um etwas sehr Diesseitiges, um mehr Chancen für Leben. Klaus-Joachim Heuser, Gütersloh

Rechtsgüterkollision

Der Gesetzgeber musste über eine Rechtsgüterkollision entscheiden, wessen Grundrechte als schwerwiegender anzusehen wären, die Grundrechte von Schwerstkranken oder die Grundrechte von Hirntoten. De facto sind es ausschließlich diese beiden Personengruppen, die von der Gesetzesregelung konkret betroffen sind, wenn man von den Angehörigen absieht. Der Deutsche Bundestag hat entschieden, dass ihm die Schwerstkranken weniger wichtig sind als die Hirntoten. Ein Eingriff in die Grundrechte stellte die Widerspruchslösung ja durchaus dar, jedoch ist der Grund dieses Eingriffs ein äußerst schwerwiegender: es ist die Frage über Leben und Tod, und zwar ganz konkret, und nicht abstrakt wie die informationelle Selbstbestimmung. Hirntote sind unausweichlich Sterbende. Schwerstkranke sterben ohne Organverpflanzung in der Regel auch, nur kann man ihr Leben vorerst retten. Die Entscheidung des Bundestages zur Neuregelung der Organentnahme/ Organspende darf daher durchaus als feige angesehen werden. In der Nachbetrachtung bleibt der fade Beigeschmack, dass immer genau dann, wenn es darauf ankommt, sich der Gretchen-Frage zu stellen, in unserem Parlament gekniffen wird, und man es dann vorzieht, sich den Pelz trocken waschen zu lassen, siehe Wehrpflicht oder Präimplantationsdiagnostik. Florian Lahmann, Peine

Unantastbare Würde

Das Grundgesetz regelt in klarer deutscher Sprache, dass die Würde unantastbar ist. Die grundgesetzlich geschützte Würde darf niemals durch ein nachrangiges Gesetz beschnitten werden. Die Körper und die Organe der Menschen unterliegen ebenso dieser unantastbaren Würde. Der Deutsche Bundestag hat jedoch den Versuch unternommen, diese Würde zu beschneiden. Es stimmten 292 Parlamentarier für diese Einschränkung der unantastbaren Würde. Entweder kennen diese Politiker das Grundgesetz nicht oder es wurden – aus machtpolitischen Gründen – beide Augen zugedrückt. Nach deren Meinung sollte der Mensch automatisch Organspender werden. Offensichtlich hat die fortschreitende Privatisierung unseres Gesundheitssystems die Hemmschwelle der Moral gesenkt. Die medizinische Entgleisung, zur ökonomischen Verpflichtung den Investoren gerecht zu werden, bedarf der dringenden verfassungsrechtlichen Überprüfung.

Siegmar Unger, Hollstadt

Unterlassene Hilfe?

Die Leidtragenden sind weiterhin die Kranken, die auf Organspenden angewiesen sind. Da drängt es sich auf, einmal § 323c des Strafgesetzbuchs zu lesen: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Offenbar geht es doch, jemanden ohne dessen vorherige Zustimmung zur Hilfe für den Mitmenschen zu verpflichten, sogar unter Androhung einer Strafe. Danach hätten sich diejenigen Abgeordneten richten sollen, die die Widerspruchslösung abgelehnt haben. Heiner Jüttner, Aachen

Immunsupressiva

Glücklich dürften die Hersteller von Immunsupressiva sein, das sind die Medikamente, die man einnehmen muss, um eine Abstoßung des fremden Organs zu verhindern. Ein durchschnittliches Pharmaunternehmen macht ungefähr 900 Mio € damit. Age Krüger auf taz.de

Die Güte fehlt

Eine Spende muss immer freiwillig sein? Der Staat darf keinen Zugriff auf unseren Körper haben? Das kommt mir sehr dürftig vor gegenüber dem Wissen, dass Menschen sterben, weil wir uns hinter Scheinargumenten verstecken. Ja, diese Ausreden für ein egoistisches Verhalten, das hinnimmt, dass Menschen sterben, sind es, die einem die Tränen in die Augen treiben. Und dann stellen sich die Initiatorinnen ihres Zustimmungsantrags zu einem Foto auf und blicken wie Gewinnerinnen in die Kamera und spüren nicht, dass ihnen die Güte fehlt, die uns Menschen miteinander verbindet.

Ursula Linde, Bochum

Und die Angehörigen?

Ich bin immer noch erstaunt über die seit Jahren anhaltende Begeisterung der taz für die Organspende. Ist es ein atheistischer Reflex gegen alles, was mit Seele zu tun haben könnte? Oder ein sozialistischer Kollektivgedanke? Wer sich intensiv und jenseits staatlicher Informationen mit dem Thema beschäftigt, gerät schnell ins Zweifeln. Hirntote sind Sterbende, denen ein normaler Tod versagt bleibt, das Hirntodkriterium wurde überhaupt erst eingeführt, um Organtransplantationen rechtlich möglich zu machen und Euthanasieurteile zu verhindern. Es gibt zuhauf Berichte von traumatisierten Eltern, die zur Freigabe ihrer Kinder gedrängt oder genötigt wurden und sich das nie verziehen haben. Es geht also keineswegs um eine „archaische Angst vor dem Ausweiden“, sondern um die Frage, wie wir sterben wollen. Florian Nelle, Pulheim