Angriff auf Hells Angel bleibt ungesühnt

KÖRPERVERLETZUNG Im Prozess um eine Messerattacke wurde der Angeklagte freigesprochen

Im Kieler Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke auf einen Hells Angel ist der Angeklagte am Freitag vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Der 33-Jährige erhielt aber eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen zweifachen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Messerangriff im März 2007 in einer Kieler Diskothek habe dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden können, so das Gericht. Es bestehen „erhebliche Zweifel“ an der Täterschaft, sagte Richter Christian Gembris.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten Haft verlangt und von einem „Akt schwerster Gewaltkriminalität gesprochen“. Er will Berufung zum Landgericht prüfen. Gembris betonte am vierten Verhandlungstag, dass das Verfahren überhaupt nur eröffnet wurde, weil eine Zeugin, die damalige Freundin des Opfers, bei der Schlägerei in der Diskothek ein Messer in der Hand des Angeklagten gesehen habe. Dies habe sie aber vor Gericht nicht wiederholt. Zweifel an der Täterschaft seien damit „nicht zum Schweigen zu bringen“.

Bei den Zeugen, die während der Vernehmungen vor Gericht zumeist gemauert hatten, habe es „eklatante Widersprüche in ganz zentralen Punkten“ gegeben, so der Richter.Viele Zeugen seien zudem „nicht hinreichend glaubhaft“ gewesen.

Das Verfahren war der dritte Anlauf, die Messerattacke auf den Hells Angel zu klären. Beim ersten Versuch am 29. August 2008 kam es zwischen Hells Angels und mutmaßlichen Neonazis zu einer Massenschlägerei. Dabei wurde der Hells Angel erneut mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. (dpa)