ALLEINERZIEHENDE
: Recht auf Mehrbedarf bei Hartz IV

KASSEL | Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger verlieren nicht ihren Anspruch auf Mehrbedarf, wenn die im selben Haus lebenden Großeltern gelegentlich die Kinderbetreuung übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht gestern in Kassel entschieden. Sei die Mutter für die alleinige Pflege und Erziehung der Kinder verantwortlich, dann stehe ihr auch der Mehrbedarf zu (AZ: B 4 AS 167/11 R). Laut Gesetz können alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher einen Mehrbedarf für ihre unter sieben Jahre alten Kinder geltend machen. (epd)