INTERNET IN SÜDKOREA
: Klarnamenzwang ist verfassungswidrig

SEOUL | Der Klarnamenzwang für Websites in Südkorea ist verfassungswidrig. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes gestern in Seoul. Die gesetzliche Regelung, nach der nur echte Namen für Beiträge von Internetportalen benutzt werden können, schränke die Meinungsfreiheit ein, urteilte das Gericht. Auch wurde die Wirkung des Klarnamenzwangs seit dem Inkrafttreten vor fünf Jahren infrage gestellt. Die Entscheidung der Verfassungshüter fiel einstimmig aus. (dpa)