Natur ohne Anwalt

Die CDU-Landesregierung will die Einflussmöglichkeiten der Naturschutzverbände deutlich verringern

DÜSSELDORF taz ■ „Naturschutz mit Augenmaß“ will die CDU-Landesregierung betreiben. Deswegen plant sie, das Einspruchsrecht der Naturschutzverbände gegen neue Projekte zurückzustutzen, und dazu das Verbandsklagegesetz zu ändern. Nach dem Willen der Regierung dürfen die Verbände künftig nur noch gegen Projekte mit Planfeststellung Klage einlegen. Das sind unter anderem Bauvorhaben.

Bislang haben die Anwälte der Natur in NRW mehr Möglichkeiten als im Bund, Projekte gerichtlich zu stoppen. Eine aktuelle EU-Richtlinie sieht laut NRW-Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz vor, dass Klagebefugnisse der Verbände sogar ausgeweitet werden sollen.

Umweltschutz dürfe in NRW nicht länger als Wachstumsbremse wahrgenommen werden, die alle Investitionsvorhaben behindere, sagte Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) am Freitag in Düsseldorf. Gegner der Verbandsklage werfen den Naturschützern immer wieder vor, die Verwaltungsverfahren zu blockieren.

Das Besondere am Verbandsklagegesetz ist, dass Verbände klagen können, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein. Dabei machen sie von ihrem Recht nur sehr selten Gebrauch. In Niedersachsen wurde nach Angaben des Naturschutzbundes (NABU) in zehn Jahren nur zehn Mal Einspruch erhoben. In Hessen gab es in 25 Jahren insgesamt 50 Klagen. Außerdem zwinge das Rechtsmittel die Behörden zur sorgfältigeren Planung, so der NABU.

GESA SCHÖLGENS