Mit Wahlrecht gegen Linkspartei

FREIBURG taz ■ „Die Landeslisten der Linkspartei/PDS entsprechen nicht den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes.“ Zu diesem Schluss kamen die beiden ExverfassungsrichterInnen Hans Hugo Klein und Karin Graßhof in einem Beitrag für die FAZ. Die Linkspartei ermögliche der WASG den Einzug in den Bundestag, ohne dass diese Unterschriften sammeln und die Fünf-Prozent-Hürde überwinden müsste. Da die WASG-Leute etwa jeden fünften aussichtsreichen Platz der Linkspartei-Listen einnähmen, seien diese Listen nicht mehr „homogen“ und daher unzulässig. Ähnliche Kritik äußerte der Wahlrechtsexperte Wolfgang Schreiber im Spiegel. Besonders heikel seien die „Spitzenplatzierungen“ für WASG-Mitglieder wie Oskar Lafontaine. Am 19. August entscheiden die Landeswahlausschüsse über die Listenzulassung. CHR

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