Ex-Häftlinge für Moorburg

QUARTIERSUCHE Stadt will ehemalige Sicherungsverwahrte von Jenfeld nach Moorburg umsiedeln. Opposition moniert Alleingang und Konzeptlosigkeit

Die Männer können frei entscheiden, ob sie nach Moorburg ziehen

Der Senat hat eine neue Unterkunft für drei ehemalige Sicherungsverwahrte gefunden. Die Männer, die seit Ende 2011 in Jenfeld untergebracht sind, sollen nach Moorburg umziehen. Dort hätten Behördenexperten ein freistehendes zweistöckiges Haus ausgewählt, teilte die Sozialbehörde mit.

Justizsenatorin Jana Schiedek, Innensenator Michael Neumann und Sozialsenator Detlef Scheele (alle SPD) informierten am Freitagabend den Moorburger Gesprächskreis über ihre Pläne. Zeitgleich wurden die Medien telefonisch informiert.

Scharfe Kritik kam von der CDU. „Anstatt vor der Festlegung mit den Moorburgern zu sprechen, werden – wie schon vor einem Jahr in Jenfeld – die Bewohner vor vollendete Tatsachen gestellt“, beklagte Justizexperte André Trepoll. Die Frage sei auch, warum die ehemaligen Sicherungsverwahrten wieder in einem Wohngebiet untergebracht würden.

Die stellvertretende Vorsitzende der Hamburgischen FDP-Fraktion, Anna von Treuenfels, sprach von einem „konzeptlosen Vorgehen“. Nach dem Provisorium Jenfeld werde das Provisorium Moorburg geschaffen. Der Senat solle lieber seine Ankündigung wahrmachen und mit anderen norddeutschen Bundesländern gemeinsam eine tragfähige Lösung finden.

Urs Tabbert, Fachsprecher Recht der SPD-Bürgerschaftsfraktion, verteidigte den Beschluss. Die Behörden hätten über ein Dutzend Alternativen geprüft. Und die Standortauswahl für eine solche Unterbringung könne „leider nicht per Bürgerbefragung“ vorgenommen werden, sagte Tabbert.

Derzeit wohnen die drei Sicherungsverwahrten in einem ehemaligen Altenheim in Jenfeld. Gleich nebenan soll jedoch eine Kita gebaut werden. Zudem läuft der Mietvertrag der Stadt für das Haus aus.

Die Männer sind den Berichten zufolge über die Pläne informiert. Ob sie nach Moorburg umziehen, ist jedoch ihre freie Entscheidung. Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts darf eine Sicherungsverwahrung nicht mehr nachträglich auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Deshalb müssen mehrere ehemalige Schwerverbrecher freigelassen werden, die ihre Haft abgesessen haben.  (dpa/taz)