zitat der woche
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Foto: Grabplatten-Foto: dpa

„Die Grabstättevon Hermann Baranowski war und ist als ein Kriegsgrab gemäß Gräbergesetz eingestuft“

die gegenrede
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„Diese Art des Gedenkens, dass bei Kriegsgräbern überhaupt nicht zwischen Tätern und Opfern unterschieden wird, kommt einer Verhöhnung der Opfer der Nazi-Herrschaft gleich“

André Hahn, Bundestagsabgeordneter der Linken, fordert, dass im Kriegsgräbergesetz klargestellt wird, dass NS-Verbrecher nicht als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gelten können

So begründet der Hamburgische Senat, dass das Grab des SS-Oberführers und Kommandanten zweier Konzentrationslager mit Steuergeld gepflegt wird. Für Kritik sorgte auch, dass in dem Grab auf dem Hamburger Friedhof Ohlsdorf auch NS-Opfer beigesetzt wurden. Nun soll eine Infotafel her