Kunstfreiheit vor Gericht

GRAFFITI Sprayer „Oz“ wird erneut angeklagt

Seit gestern muss sich Walter Fischer alias „Oz“ erneut wegen seiner Graffiti vor Gericht verantworten. In 21 Fällen wirft die Anklage ihm vor, Stromverteilerkästen, Laternenmasten und eine Streugutbox durch das Besprühen mit Kringeln, Smiley oder Kürzeln wie USP und DFS beschädigt zu haben. Mit vor dem Amtsgericht St. Georg steht für Verteidiger Andreas Beuth nun nicht weniger als die Kunstfreiheit.

Im Februar verurteilte das Landgericht Fischer zu 1.500 Euro Geldstrafe, nachdem das Amtsgericht eine Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verhängt hatte. Richter Cornelius Neree vom Landgericht dagegen sah die Sachbeschädigungen als gering an – und ein Gefängnisaufenthalt werde „Oz“ nicht davon abhalten, seiner Kunst nachzugehen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete damals auf Rechtsmittel. KVA