KIFFENDER GLEISBAUER
: Kündigung gilt nicht

Die Kündigung eines Gleisbauers, der in seiner Freizeit Cannabis nahm, ist laut Landesarbeitsgericht aus formalen Gründen unwirksam. Trotzdem habe der Mann keinen Anspruch auf Beschäftigung bei den Berliner Verkehrsbetrieben, urteilte das Gericht am Dienstag. Dies wäre für die BVG ein Sicherheitsrisiko, das sie nicht eingehen müsse. Das Unternehmen hatte dem Mann nach einem Drogenscreening gekündigt, jedoch den Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt. „Das Arbeitsverhältnis besteht fort. Jetzt haben beide Seiten ein Problem“, so ein Gerichtssprecher. (dpa)