ABSCHIEBUNG GESTOPPT
: Asylsuchendem droht schlechte Behandlung

STUTTGART | Wegen drohender schlechter Behandlung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Abschiebung eines irakischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Die Richter begründeten dies damit, dass dem Mann dort aufgrund „systemischer Mängel“ des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ drohe. Mit der Begründung hatte das Gericht bereits die Abschiebung einer staatenlosen palästinensischen Familie nach Italien abgelehnt. (dapd)