AfD-Antrag scheitert in Karlsruhe

Die AfD im Bundestag ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Antrag gescheitert, dem Bundespräsidenten vorläufig die Unterzeichnung und Ausfertigung von drei Gesetzen zu untersagen.

Hintergrund ist ein verweigerter Hammelsprung in einer nächtlichen Bundestagssitzung Ende Juni. Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren durch verschiedene Türen zurück, sodass sie exakt gezählt werden können. Wenn sich das Präsidium aber einig ist, dass Beschlussfähigkeit besteht, findet ein solcher Hammelsprung nicht statt. Der Bundestag hat 709 Mitglieder und ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, also mindestens 355, anwesend sind.

Die AfD-Fraktion hatte in den frühen Morgenstunden des 28. Juni Zweifel geäußert, ob noch genug Abgeordnete da waren. Claudia Roth (Grüne), die Vizepräsidentin des Parlaments, hatte daraufhin aber die Beschlussfähigkeit bejaht, und die drei Gesetze wurden beschlossen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine am Dienstag veröffentlichte Entscheidung damit, dass der AfD-Fraktion auch dann kein schwerer Nachteil drohe, falls sie in einem späteren Organstreitverfahren Erfolg habe. Aus Sicht des Senats geht allerdings schon aus der Begründung des Antrags nicht ausreichend hervor, welche Rechtsposition die AfD-Fraktion gegen wen geltend machen wolle. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wäre ein erheblicher Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie und Zuständigkeit anderer Verfassungsorgane. Daher müsse ein strenger Maßstab angelegt werden, argumentierten die Verfassungsrichter.

„Diese Entscheidung nehmen wir zur Kenntnis“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, in Berlin. Sie sei aus seiner Sicht aber nicht nachvollziehbar.

Das Bundestagspräsidium um Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sich hinter Roths Entscheidung gestellt. (dpa)