Für faire Paketlieferung

Zusteller werden oft ausgebeutet. Die Bundesregierung will noch vor dem Weihnachtsgeschäft ein Gesetz dagegen auf den Weg bringen

Paketboten sollen per Gesetz besser vor Ausbeutung geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Versandunternehmen sollen verpflichtet werden, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen.

Viele Versandunternehmen lassen einen Teil ihrer Pakete oder sogar alle von Zustellern ausliefern, die bei Subunternehmen angestellt sind. Diese stehen in der Kritik, teils schlecht zu bezahlen oder gegen Arbeitsrecht zu verstoßen, etwa indem sie keine Sozialabgaben zahlen. Laut Arbeitsministerium kommt es unter anderem zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug. Eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 habe ergeben, dass jedes sechste Beschäftigungsverhältnis fragwürdig gewesen sei.

Heil sagte, die Entwicklung in Teilen der Paketbranche sei schon länger nicht mehr akzeptabel. „Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen.“ Deshalb werde die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch für die Paketbranche auf den Weg gebracht. In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft habe sich das bewährt. Umgehen können Firmen die Haftung nur, wenn ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften können ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, wenn sie die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.

Die Arbeitgeber kritisierten das Vorhaben. „Das Gebot der Stunde sollte nicht mehr Bürokratie sein, sondern weniger“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter. Heils Pläne seien „lediglich ein Versuch, sich mit einem bürokratischen, aber praxisfernen Regelwerk aus der Verantwortung zu stehlen“.

Die Fraktionsvizechefin der SPD, Katja Mast, nannte die ­Kritik nicht nachvollziehbar, denn das Gesetz stärke die ehrlichen Anbieter in der Branche. „Unser Ziel ist, dass die Paketauslieferung zu Weihnachten schon unter dieses Gesetz fällt“, so Mast. (dpa)