Länger Bafög für Studierende

Studierende können länger als bisher Bafög beziehen. Das hat das Hamburgische Verwaltungsgericht (VG) jetzt in einem Eilverfahren entschieden, teilte der Rechtsanwalt Joachim Schaller gestern mit. Er hat diese „positive“ Entscheidung für einen Mandanten erstritten, der wegen seiner Tätigkeit im Fachschaftsrat die Förderungshöchstdauer überschritten hatte. Das VG beschloss nun, über die Höchstdauer hinaus sei in folgenden Fällen für „eine angemessene Zeit“ Bafög weiterzuzahlen: bei „schwer wiegenden Gründen“ wie längerer Erkrankung, bei körperlicher Behinderung, wegen Schwangerschaft oder wegen der „Pflege und Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren“ sowie wegen Gremienarbeit im AStA oder Fachschaftsrat.

Bislang wurde die Bezugsdauer „aus wichtigem Grund“ nur verlängert, wenn der Studienabschluss unmittelbar bevorstand. Nach Ansicht des VG (AZ: 2 E 1759/05) muss die verlängerte Förderung, die für längstens zwölf Monate bewilligt werden kann, aber auch dann gezahlt werden, wenn der Abschluss erst in drei oder vier Semestern erreichbar ist. Dadurch werde, kommentiert Anwalt Schaller, „vielen Studierenden die Möglichkeit eröffnet, das Studium zumindest für ein oder zwei weitere Semester ohne zu jobben mit Bafög zu finanzieren“. SMV