AfD gerügt

Die Landespressekonferenz Bremen verurteilt den wiederholten Ausschluss der taz durch AfD

Zum wiederholten Mal verwehrte die Bremer AfD gestern unserer Autorin den Zutritt zu ihrer Pressekonferenz. Die Landespressekonferenz Bremen (LPK) verurteilt den Ausschluss und die Diskriminierung der taz. Es falle auf, schreibt die LPK, „dass die AfD zwar immer wieder eine angebliche Ungleichbehandlung durch Medien beklagt, aber selbst gezielt Medienvertreter von der Berichterstattung über ihre eigenen Pressekonferenzen ausschließt“. Offensichtlich habe die AfD ein Problem mit Art. 5 des Grundgesetzes: „Pressekonferenzen, auch solche der Parteien, sind allgemein zugängliche Quellen. Wer die Medienfreiheit und die damit verbundene Unabhängigkeit der Berichterstattung durch die Medien ignoriert oder einzuschränken versucht, kann aus Sicht der Landespressekonferenz Bremen nicht für sich in Anspruch nehmen, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.“ (taz)