Kindergeld auch nach Examen

NEUSTADT ap ■ Die Eltern von Studenten haben unter Umständen auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind bereits das Examen abgelegt hat, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Ein Abschluss muss demnach nicht zwingend das Ende der Berufsausbildung sein. Nach geltendem Recht wird das Kindergeld für Kinder im Studium bis zum Abschluss, höchstens aber bis zum 27. Lebensjahr bezahlt. Im vorliegenden Fall hatte der Vater einer Tochter geklagt, die die Diplompsychologie-Prüfung mit „sehr gut“ bestanden hatte. Trotzdem fand sie keinen Job und meldete sich arbeitssuchend. Gleichzeitig besuchte sie weitere Lehrveranstaltungen, um sich weiter zu qualifizieren.