Auf Augenhöhe mit den Multis

Verbraucherschutz ist prima, er darf den Staat aber nicht viel kosten. Der Vorschlag der CDU, die Verbraucherzentralen über eine Stiftung zu finanzieren, stößt bei anderen Parteien auf Zustimmung

VON SUSANNE GANNOTT

Mehr Macht für die Verbraucher schreiben sich, kurz vor den Bundestagswahlen, natürlich alle Parteien auf ihre Fahnen. Zumal wenn ihre Vertreter, wie gestern in Köln, von der Verbraucherzentrale NRW, der Speerspitze der Verbraucherbewegung, zur Gesprächsrunde eingeladen sind. Die wollte mit den Parteienvertretern Tacheles reden: Was sie denn konkret tun wollten, um die Macht der Verbraucher und ihrer Interessensvertreter zu stärken? Etwa gegen die „mächtige Wirtschaft“, die Millionen Euro in Werbung für unsinnige Produkte stecken kann, „während die Verbraucherzentralen nur minimal Geld zur Verfügung haben“, wie die ehemalige NRW-Verbraucherministerin und grüne Spitzenkandidatin Bärbel Höhn anmerkte.

Vor allem, da waren sich die Parteienvertreter einig, müssten die Verbraucherzentralen finanziell unabhängig werden. Ursula Heinen, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU, schlug daher vor, die Zentralen langfristig über eine Stiftung zu finanzieren. Dann wären sie auch nicht mehr permanent von Mittelkürzungen bedroht. Auch Bärbel Höhn und Michael Müller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag, konnten dem durchaus etwas abgewinnen. Eine andere Idee, die den Staat ebenfalls nichts kosten würde, hatte der FDP-Bundestagskandidat Marco Buschmann: Die Verbraucher könnten doch ein „geringes Entgeld“ zahlen für ihre Beratung. „Das ist sicher auch nicht unanständig.“

Wenig neue Freunde bei der Verbraucherzentrale gewann Buschmann auch mit seinem anschließenden Plädoyer gegen die Verbandsklage. Zu Recht hätten Juristen Bedenken gegen solche „Popularklagen“, die zu einer Überlastung der Gerichte führen würden, befand er. Diese Steilvorlage konnte sich Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale nicht entgehen lassen. Immerhin ist die Verbandsklage ein zentrales Instrument im Verbraucherschutz; dadurch muss in einem Streitfall nicht die betroffene Einzelperson vor Gericht ziehen, sondern ein Verband, etwa die Verbraucherzentrale, kann die grundsätzliche Klärung eines Sachverhalts gerichtlich ausfechten.

Die zentrale Forderung der Verbraucherlobbyisten an die Politik war daher gestern klar: Damit die Verbraucher zumindest etwas mehr auf Augenhöhe mit der Wirtschaft kommen, müsse das Verbandsklagerecht ausgeweitet werden – etwa auf den Energiebereich (siehe Interview). „In der Politik war man sich bislang einig, dass der Trend in diese Richtung geht“, fasste Schröder seinen Kenntnisstand zusammen. Alle nickten brav mit dem Kopf – bis auf Buschmann.