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Parteiausschluss rechtens

Erneute Schlappe für Doris von Sayn-Wittgenstein: Die AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag hat sie ausschließen dürfen. Die 64-Jährige werde durch den Ausschluss nicht in ihren verfassungsrechtlich gesicherten Abgeordnetenrechten verletzt, entschied das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht. Sayn-Wittgenstein hatte 2014 für einen Verein geworben, der seit 2015 auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft wurde. (dpa).

Ehrenamt trotz Handicap

Menschen mit Behinderung, die sich ehrenamtlich engagieren, können künftig vom Land Niedersachsen finanziell unterstützt werden. „Der sogenannte Assistenzleistungsfonds sichert eine individuelle Unterstützung mit Beträgen bis zu 2.000 Euro im Jahr“, erläuterte Sozialministerin Carola Reimann (SPD). „Davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen, profitiert die gesamte Gesellschaft.“ (epd)

Keine automatische Information zu Feindeslisten

Menschen aus Schleswig-Holstein, deren Namen auf sogenannten „Feindeslisten“ rechter Gruppen auftauchen, werden nicht automatisch darüber informiert. Das würde Betroffene nur beunruhigen und könne dazu führen, dass Verfassungsfeinde „die Arbeit unserer Sicherheitsdienste lahmlegen, indem sie solche Listen ins Netz stellen“, sagte der Kieler Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Drohe Gefahr, würden Betroffene schon heute von der Polizei beraten. Die SPD fordert eine Anlaufstelle für potenzielle Opfer rechter Gewalt. (taz)