das portrait
: Darf nun doch gewählt werden: Sergej Mitrochin

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„Ich war sehr skeptisch und hätte nicht gedacht, dass so etwas passieren könnte“, sagte Sergej Mitrochin am Dienstag. Doch „es“ passierte. Am Abend entschied ein Gericht in Moskau, dass der 56-Jährige doch noch bei den russischen Kommunalwahlen am 8. September für die oppositionelle liberale Partei Jabloko (Apfel) antreten darf. Damit ist die Entscheidung der Wahlkommission, die Mitrochins Kandidatur (und nicht nur seine) wegen angeblicher Formfehler mit fehlenden beziehungsweise gefälschten Unterstützerunterschriften abgelehnt hatte, wohl vom Tisch.

Der studierte Pädagoge und Politikwissenschaftler ist schon seit geraumer Zeit in der Politik. Von 1993 bis 2003 saß er für Jabloko im Parlament (Duma), zwei Jahre später wurde er für eine vierjährige Legislaturperiode ins Moskauer Stadtparlament gewählt. Von 2008 bis 2015 war Mitrochin Chef der Partei Jabloko, die er Mitte der 90er Jahre mit begründet hatte. Seit 2018 ist er auch Generaldirektor von „Zentrum der Hauptstadt“ – einer NGO, die sich für die Belange der MoskowiterInnen in Sachen Bau- und Wohnungsfragen einsetzt.

Als Dauergast bei Protesten, zu denen sich derzeit wieder regelmäßig Tausende versammeln, hat der Vater einer Tochter einiges auf der Habenseite. Er wurde mehrfach festgenommen und zu Geldstrafen verurteilt. Seine AnhängerInnen steuern gerne etwas zur Kollekte bei, um die Schuld zu begleichen.

Die nächsten Zusammenstöße mit der Staatsmacht dürften nicht lange auf sich warten lassen. Denn Mitrochin ist überzeugt, dass die Proteste weitergehen müssen. Auf seinem Blog beim oppositionellen Sender Echo Moskwy sprach er kürzlich von einem totalen politischen Bankrott der 20-jährigen Herrschaft von Präsident Wladimir Putin. Und: „Früher versuchte das System noch so zu tun, als gebe es Demokratie, Gesetzmäßigkeit sowie Verfassungstreue. Jetzt versucht es nicht einmal mehr das.“ Seinen MitstreiterInnen, die die Wahlkommission ebenfalls aussortiert hat, gibt er einen Rat: sich so schnell wie möglich an die Gerichte wenden. Barbara Oertel