EuGH rügt Genehmigung für belgische AKWs

Mit der Verlängerung der Laufzeit von zwei Atomkraftwerken hat Belgien gegen EU-Recht verstoßen

Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei umstrittene Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung für die Meiler Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die Reaktoren bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben.

Ob die bereits mehr als 40 Jahre alten Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar. Die Richter in Luxemburg entschieden nämlich, dass die Genehmigung im Fall „einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung“ vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig könnten dann nachträglich die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.

Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass wegen der unmittelbaren Nähe des Kraftwerks zu den Niederlanden auch ein grenzüberschreitendes Prüfungsverfahren notwendig sei. Zur niederländischen Grenze sind es von den Reaktoren weniger als fünf Kilometer. Belgien hat insgesamt sieben Atomreaktoren an zwei Standorten. Von Doel im Norden des Landes sind es rund 120 Kilometer zur Grenze von Nordrhein-Westfalen, vom zweiten Standort Tihange sind es sogar weniger als 60 Kilometer. Vor allem das Kraftwerk Tihange steht immer wieder wegen Störungen in der Kritik.

Die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung war von Belgien getroffen worden, um Strom­engpässe im Winter zu vermeiden. Mit der Genehmigung gehen nach EuGH-Angaben umfangreiche Modernisierungsarbeiten einher, die die Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorschriften gewährleisten sollen. Sie sollen einen Umfang von rund 700 Millionen Euro haben. Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war eine Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung.

Grünen-Politiker begrüßten die Entscheidung aus Luxemburg. „Es ist gut, dass der EuGH mit diesem Urteil klarstellt, dass Energieengpässe allein keine Regierung und kein Unternehmen dazu bemächtigen, an den Bürgerinnen und Bürgern sowie den benachbarten Mitgliedstaaten vorbei gefährliche und rückwärtsgewandte Energiepolitik zu betreiben“, kommentierte die deutsche Europaabgeordnete Jutta Paulus. Die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl forderte die Bundesregierung auf, eine Initiative für ein europäisches Regelwerk zu ergreifen, „das einen gefährlichen Überalterungsbetrieb von Atomkraftwerken verhindert“. (dpa)