Schwarz-gelbe Schuldenbremse gescheitert

FINANZEN Strenger als das Grundgesetz wollte Niedersachsens Landesregierung sein und einen Schuldenstopp ab 2017 einführen. Die Opposition aber verweigert die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit

Für die SPD sind die Pläne zum Abbau der Neuschulden bis 2017 ein „Wunschpunsch“

Eine Absage hat Niedersachsens SPD-Fraktion dem Vorstoß der schwarz-gelben Landesregierung für eine Schuldenbremse ab 2017 erteilt: Sie werde gegen eine entsprechende Änderung der Landesverfassung stimmen, hat die SPD im Vorfeld eines heutigen interfraktionellen Gesprächs zum Thema beschlossen. Deren Stimmen aber sind nötig, um einen Neuverschuldungs-Stopp ab 2017 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit in die Verfassung zu schreiben.

Seit anderthalb Jahren streiten Opposition und Regierung, ob Niedersachsen die Schuldenbremse, die das Grundgesetz ab 2020 für die Länder vorsieht, mit einer eigenen Regelung in seiner Verfassung aufnimmt. CDU und FDP pochen mit 2017 auf einen früheren Start. Darauf einigen konnten sich Regierung und Opposition trotz mehrfacher Verhandlungen nicht. Die Linksfraktion lehnt eine Schuldenbremse grundsätzlich ab, die Grünen nannten das Datum schon früh unrealistisch. Die SPD-Absage ist jetzt das endgültige Aus für 2017.

Denn auch SPD-Fraktionschef Stefan Schostok hält die Fixierung auf das Datum für unrealistisch. Den Weg zum Abbau der Neuverschuldung, wie ihn Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) vorschlägt, nennt er einen „Wunschpunsch“: In der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2016, die Möllring jüngst vorlegte, seien die Einnahmen- wie auch die Ausgabenprognosen viel zu optimistisch. Selbst die Autoren äußerten sich skeptisch und warnten etwa vor unabsehbaren Folgen der Eurokrise.

Mit derartigem Widerstand der Opposition hatten CDU und FDP offenkundig nicht gerechnet, als sie ihren Vorstoß 2011 vorlegten: Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2012/2013 hatte Möllring damals der geplanten Verfassungsänderung bereits vorgegriffen – und weit mehr Neuschulden als Investitionsausgaben geplant. Das sei nach der vorgeschlagenen Regelung für die Schuldenbremse ab 2017 zulässig und die werde man ohnehin bis Ende 2011 verabschieden, argumentierte er. Erst nach Protest der Opposition ruderte er zurück und passte den Haushaltsentwurf den aktuellen Vorgaben an. Mit Kreditaufnahmen in Höhe der Investitionen, so wie es die Landesverfassung derzeit noch immer vorsieht.  THA