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Händler in der „Obhutspflicht“

Umweltministerin will Vernichtung von Retouren bremsen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will die Vernichtung neuwertiger Waren unter anderem im Onlinehandel über neue Pflichten für die Händler eindämmen. Die Verkäufer sollen über eine „Obhutspflicht“ angewiesen werden, Waren gebrauchstauglich zu halten – etwa durch Sorgfalt bei Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des Produkts. Der Entwurf für die Änderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz ging an diesem Dienstag zur Anhörung an die Fachverbände und Behörden in den Ländern. Für die konkrete Ausgestaltung muss die Bundesregierung aber noch eine Verordnung erlassen. „Jährlich werden in Deutschland Waren im Wert von über 7 Milliarden Euro vernichtet“, sagte Schulze der dpa. Wie viel genau weggeworfen werde, sei völlig intransparent. „Das passt nicht in eine Zeit, in der die Menschheit deutlich mehr verbraucht, als unser Planet hergibt“, so Schulze. Sie wolle daher regeln, wie Händler mit Retouren und mit Restposten umgehen müssten. Als Beispiel nannte sie Kleidung und Luxusuhren: Solange die Waren weiter genutzt werden könnten, dürften sie nicht weggeworfen werden. „Man kann sie preiswerter verkaufen oder spenden.“ Die Händler würden verpflichtet, klar zu dokumentieren, was sie mit Retour- und Überhangwaren machen.

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