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REGIERUNGSBILDUNG CDU und FDP in Schleswig-Holstein einigen sich auf Koalitionsvertrag. Wie gefordert, erhalten die Liberalen drei Ministerien. Verfassungsgericht überprüft Mandatsverteilung im Landtag

Angeblich sucht die CDU nach einer Frau für wenigstens einen der acht Posten

Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein steht. „Wir haben uns geeinigt“, teilte ein zufriedener Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) am Donnerstagmittag mit. Am heutigen Freitag soll der Vertrag nach redaktioneller Überarbeitung von den Landesvorständen der beiden Parteien abgesegnet und veröffentlicht werden. Nach Zustimmung der Parteitage von CDU und FDP soll die Wiederwahl von Carstensen und die Ernennung des Kabinetts am 27. Oktober im Landtag erfolgen.

Die Regierung besteht neben Carstensen aus sieben Ministern, von denen drei die FDP stellt: Liberale übernehmen die Ressorts Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales sowie Justiz und Atomaufsicht. Die Union führt die Ministerien Innen, Finanzen, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Umwelt und Landwirtschaft. Als Minister sind bislang sechs Männer vorgesehen, die CDU sucht angeblich noch nach einer Frau für wenigstens einen Posten.

Die FDP konnte sich letztlich mit ihrer Forderung nach drei Ressorts durchsetzen, musste aber die Querschnittaufgabe Gesetzesprüfung der Innenbehörde überlassen. Damit hat die CDU mit Staatskanzlei, Finanz- und Innenbehörde die Kontrolle über alle strukturellen, finanziellen und juristischen Fragen der anderen Ressorts.

Grüne und SSW im Kieler Landtag haben unterdessen die angekündigte Normenkontrollklage gegen das Landeswahlgesetz eingereicht. Das Landesverfassungsgericht soll nun klären, ob die Deckelung der Ausgleichsmandate verfassungskonform ist. Die beiden Fraktionen reichten dazu auch einen Antrag auf Einstweilige Anordnung ein. Das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht tritt nur auf konkrete Anforderung zusammen. Bis Redaktionsschluss hatte der Senat noch keine Entscheidung verkündet.

Nach der Landtagswahl wurden nur acht von elf CDU-Überhangmandate durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert. So bekamen CDU und FDP 49 Sitze, SPD, Grüne, SSW und Linke zusammen 46. Bei vollständigem Ausgleich würden CDU / FDP nur 50, die anderen Fraktionen aber 51 Mandate haben: Die Koalitionsfrage würde sich dann ganz neu stellen. SVEN-MICHAEL VEIT