Erstes Gerichtsverfahren nach Anti-Schünemann-Demo

PROZESS Ein Student soll einen Polizisten verletzt haben beim Protest an der Universität Göttingen

Die Proteste gegen den Besuch von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am 10. Januar an der Göttinger Universität haben ein erstes juristisches Nachspiel vor Gericht. Vor dem örtlichen Amtsgericht muss sich am 20. September ein Mann wegen Widerstandes gegen die Polizei sowie wegen Körperverletzung an einem Beamten verantworten, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag der taz. Der 25-Jährige soll den Polizisten in die Genitalien getreten haben. Er hatte zuvor einen Strafbefehl über 750 Euro erhalten und dagegen Widerspruch eingelegt.

Schünemann und der Göttinger Polizeichef Robert Kruse hatten damals auf Einladung des CDU-nahen Ringes Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) mitten im Uni-Wahlkampf über Sicherheitspolitik referiert. Vor dem Hörsaal war es zu Auseinandersetzungen gekommen, als Polizisten eine friedliche Blockade an den Eingängen gewaltsam räumten. Ein Video des NDR dokumentiert, wie Beamte der in Göttingen stationierten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) in die Menge stürmten und Demonstranten mit Schlägen und Tritten traktierten. Mehrere Menschen wurden bei den Tumulten verletzt.

Bei der Abfahrt Schünemanns vom Campus ging die Polizei erneut gegen Protestierende vor, die sich vor das Ministerfahrzeug gesetzt hatten. Gegen mehrere Demonstranten wurden Strafverfahren eingeleitet. Neun Studenten haben Polizeibeamte wegen Körperverletzung angezeigt.  RP