meinungsstark
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Werbemüll? Postwendend zurück

„Müll im Briefkasten“, taz vom 22. 7. 19

Ich finde es sehr gut, dass die taz über diese Initiative informiert, denn die Post verteilt hier Unmengen an Müll jede Woche und unsere normale Post bleibt liegen. Ich habe einen guten Weg gefunden, mich gegen diese Vermüllung zu wehren. Dafür gibt es doch die „gelben Kästen“ – nicht zu verwechseln mit den gelben Säcken. Wenn wir als Verbraucher diese ungewünschte Werbung an die Post zurückgeben, können wir deren System stören, vielleicht wirkt das ja. Es gibt viele Mehrfamilienhäuser wo jede Woche große Pakete von diesem „Werbemüll“ abgelegt werden. Nehmen wir doch die „Entsorgung“ selbst in die Hand. Dieter Fries, Hamburg

Karim würde auch gern bezahlt

„Sein Name an der Tür“, taz vom 20./21. 7. 19

Dieser Artikel macht mir schlechte Laune. Es stellen sich Fragen, die nur der Mensch, der als Flüchtling Karim aus Syrien bezeichnet wird, beantworten kann: Wie wurde denn kommuniziert, darüber zum Beispiel, dass die Redakteurstochter zur Vorbereitung ihrer Kunsthochschulmappe das zweite Zimmer ihrer Berliner Wohnung als Atelier benötigte? Oder wie sich jemand fühlt, der Mitte 20 ist und ankündigt, morgen kümmere er sich um den Papierkram? Was hat sich geändert, nachdem die Anruferin sich bemühte, Kontaktpersonen ausfindig zu machen, diesen Journalisten, der Geld mit seiner rührigen Hilfsbereitschaft-wurde-ausgenutzt-Geschichte verdiente, kontaktierte und auf Desinteresse stieß? Ist dieser Journalist wirklich so ein netter Typ, der einfach mal „Nein“ sagen musste, damit der als traumatisierter Geflüchteter Beschriebene sich endlich emanzipieren konnte? Mich würde interessieren, was der sogenannte Karim über seine Erlebnisse mit deutschem Gutmenschentum zu erzählen hätte. Sicher würde auch er gerne dafür bezahlt. Name ist der Red. bekannt

Straflust: antiaufklärerische Pose?

„Die Macht der Konsumenten“, „Lehren aus dem Fall Lügde: Nicht länger die Augen wischen“, taz vom 19. 7. 19 und 28. 6. 19

Nina Apin hält es für falsch, dass im ersten Prozess zum sexuellen Kindesmissbrauch in Lügde am Landgericht Detmold eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt wurde: Mit dem „milden Urteil“ sei eine Chance verpasst worden, andere „Porno-Konsumenten“ abzuschrecken.

Vor lauter Empörung über die „zentralen Figuren im Boom-Business Kinderpornografie“ vergisst sie leider jede Begründung dafür, weshalb die Strafhöhe maßgeblich sein soll für die Verbrechensvorbeugung. In der kriminologischen Wissenschaft geht man eher nicht davon aus und hält allenfalls die Wahrscheinlichkeit einer Sanktion für abschreckungsrelevant.

Allgemein ist es bedrückend, wie wenig sich der Kommentar für die Zwecke und die menschenrechtlichen Grenzen staatlichen Strafens oder auch nur für die Kriterien der Strafzumessung im geltenden Recht interessiert. Da ist aus meiner Sicht der Weg nicht weit zu autoritären Parolen, wie auch auf der taz-Titelseite vom 28. Juni: „Dass die Täter vom Campingplatz nun geständig sind und hoffentlich für möglichst lange Zeit weggesperrt und später sicherungsverwahrt werden, ist nur ein schwacher Trost.“ Sollten linksliberale Medien einer solchen antiaufklärerischen Straflust nicht laut und deutlich entgegentreten? Vielleicht lohnt es sich, stattdessen – gerade auch im Opferinteresse – über alternative Mittel des Rechtsgüterschutzes nachzudenken. John Philipp Thurn, Berlin

Gehorsame SchulleiterInnen

„88,50 Euro Bußgeld“, taz vom 19. 7. 19

„Ich habe nicht nachzufragen, warum geschwänzt wird, Fakt ist: Es wurde geschwänzt.“ Mit der Argumentation hätte die Schulleiterin der Geschwister-Scholl-Schule in Mannheim seinerzeit auch ihren NamensgeberInnen einen Mahnbescheid geschickt, wahrscheinlich Schlimmeres! Diese Schulleiterin ist ihrer Schule nicht würdig. Hannah Arendt spricht von der Pflicht zum Ungehorsam. Klaus-Peter Klauner, Brühl