Mordversuch: Pfleger angeklagt

Ein 39-jähriger Pflegehelfer soll in einem Bremer Pflegeheim zwei Bewohnerinnen falsche Medikamente gegeben haben – eine wurde lebensgefährlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft prüft weitere Fälle

Der Mann hatte zwischenzeitlich gestanden, dass er absichtlich falsche Medikamente verabreicht hatte

Gegen einen 39-jährigen Pflegehelfer hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Bremen Anklage erhoben. Ihm wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, im März zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims in Bremen Medikamente ohne medizinische Indikation verabreicht zu haben, teilte eine Behördensprecherin mit. Eine 75-jährige Heimbewohnerin sei dadurch in Lebensgefahr geraten. Im Falle einer zweiten Bewohnerin wird ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann hatte zwischenzeitlich gestanden, dass er absichtlich falsche Medikamente verabreicht hatte. Laut Staatsanwaltschaft soll er bei der 75-Jährigen anschließend Rettungsmaßnahmen eingeleitet haben.

Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben weiter gegen den Pflegehelfer. Sie will herausfinden, ob er noch weitere Taten verübt hat. Der 39-Jährige soll seit Mitte Januar im diakonischen Pflegezentrum am Doventor gearbeitet haben. Zuvor war er laut Staatsanwaltschaft als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma in bis zu 35 Einrichtungen tätig.

Um Verbindungen zu Todesfällen in den Einrichtungen aufzudecken, hatte die Polizei im Frühjahr eine Ermittlungsgruppe zusammengestellt. Sie wurde mittlerweile in eine Sonderkommission umgebildet.

Der Fall erinnert an den früheren Krankenpfleger Niels Högel, der im Juni vom Oldenburger Landgericht wegen 85-fachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Högel zwischen 2000 und 2005 in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst Patient*innen medikamentös in einen lebensbedrohlichen Zustand versetzt hatte, um dann Rettungsversuche einleiten zu können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil sein Anwalt sowie ein Nebenkläger Revision beantragt haben. (epd/taz)