Zu Recht gefeuert

Nähe zur rechten Szene kann Polizisten das Beamtenverhältnis auf Probe kosten

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag die Klage eines Ex-Polizeimeisters gegen dessen Entlassung abgewiesen und damit eine Entscheidung des Polizeipräsidenten vom April 2007 bestätigt. Der 29-jährige Kläger war 2002 als Beamter auf Probe übernommen worden. Seit 2004 hatte er privat Schulungen in der rechten Kameradschaftsszene gegeben. Dabei berichtete er über Tätigkeiten der Polizei und Möglichkeiten, wie man sich gegen polizeiliches Eingreifen zur Wehr setzen könne. Dies erwecke den Eindruck, dass sich der Kläger mit der Szene identifiziere, so die Richter. Gegen das Urteil ist Berufung zulässig. (ddp)