IN ALLER KÜRZE

Atom-Verbot „rechtens“

Das seit Anfang des Jahres gültige Bremische Hafenbetriebsgesetz, das Atomtransporte verbietet, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. So steht es nach Informationen von Radio Bremen in einem Rechtsgutachten, das vom Senat in Auftrag gegeben worden ist. Die Bremer CDU hat im Mai 2012 gegen das neue Gesetz vor dem Staatsgerichtshof Klage eingereicht, da nur der Bund ein solches Verbot erlassen dürfe. Zudem widerspreche es europäischem Recht. Das Gutachten verneint dies.  (taz)