gurke des tages
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„Werbeverbot auf Friedhof kann Blumenvasen umfassen“, berichtete AFP gestern über ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Wenn das Gericht schon Werbeaufdrucke auf Vasen beanstandet, wird es die irreführenden Slogans erst recht nicht goutieren, mit denen auf Grabsteinen geworben wird. Womöglich muss statt „Treusorgender Vater und Ehemann“ künftig die realistischere Formulierung „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ gewählt werden.