Prozesschronik

Dem Beschluss des EuGH, wonach die 48 Stunden-Arbeitzeitgrenze auch für Feuerwehren gilt, ging ein langes Vorspiel voraus. Der 1998 beschlossenen Arbeitszeit-Erhöhung auf 50 Stunden verweigerte der Personalrat seine Gunst und zog vor Gericht. Nach unterschiedlichen Entscheiden von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht landete das Verfahren 2003 vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das wiederum bat den EuGh um Aufklärung.  mac