Kein Stimmrecht für Arme

betr.: „Herr Schönbohm kegelt alle neune“, taz vom 12. 8. 05

„Die bloße Ankündigung, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, löst in Deutschland Angst und Panik aus“, schreibt Wiglaf Droste. In der Tat. Ich fürchte allerdings, dass es sich bei Herrn Stoiber nicht um Angst und Panik, sondern um wohlüberlegte Propaganda handelt.

Vor kurzem stolperte ich in einem Artikel über soziale Sicherung in Dänemark über die Information, dass im dänischen Grundgesetz von 1849 festgehalten wurde, dass „Empfänger von Armenhilfe kein Stimmrecht“ hatten. Die letzten Reste dieser Praxis wurden über verschiedene Stufen (Krankenkassengesetz von 1892, Beginn der staatlichen Zuschüsse an die Arbeitslosenkasse ohne Verlust der bürgerlichen Rechte 1907, Sozialreform 1933) erst im Jahre 1962 durch das Gesetz über öffentliche Fürsorge vollständig abgeschafft.

Werden wir demnächst (nach der Wahl?) deutlichere Töne von Stoiber hören dahingehend, dass in Zukunft auch das Wahlrecht für arbeitslose BürgerInnen wieder zur Disposition steht? Es würde mich nicht wundern. INGER DETLEFSEN, Bremen