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Der zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Salafistenprediger Sven Lau kommt nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe frei. Der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf setzte die Vollstreckung der Reststrafe unter strengen Auflagen zur Bewährung aus, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Auflagen umfassen demnach unter anderem Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie einen engen Kontakt Laus zu seinem Bewährungshelfer. Der heute 38-jährige Lau war am 26. Juli 2017 wegen Unterstützung der als Terrorvereinigung eingestuften islamistischen Miliz Jamwa in Syrien zu der Haftstrafe verurteilt worden. Bei der Haftdauer wird auch die Untersuchungshaft angerechnet. (afp)