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Auch eine internationale Internetplattform für literarische Werke haftet für Urheberrechtsverletzung in Deutschland. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden und am Donnerstag veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte ein Verlag, der Werke von Thomas Mann, Heinrich Mann und Al­fred Döblin herausgibt. Beklagte ist eine „Nonprofit corporation“, über die rund 50.000 Bücher kostenlos abrufbar sind – darunter 18 Werke der drei Autoren. Ihre Werke sind nach deutschem Urheberrecht in deutscher Sprache noch nicht gemeinfrei. Die Betreiber der Plattform argumentieren, sie unterlägen nur US-Recht. Das OLG entschied: Ein Plattformbetreiber ist für zugänglich gemachte Inhalte nicht nur verantwortlich, wenn er die Inhalte selbst geschaffen hat – es genügt, dass er sich die Inhalte „zu eigen“ gemacht hat. Deutsche Gerichte seien international zuständig, da die Website auch in Deutschland abgerufen werden könne.

In Oberhausen haben am Mittwochabend die 65. Internationalen Kurzfilmtage begonnen. Festivalleiter Lars Henrik Gass forderte in seiner Eröffnungsrede mehr staatliche Unterstützung für Kinos und die Wertschätzung des Films als ­Kulturgut. Die Filmförderung in Deutschland sei am wirtschaftlichen Erfolg orientiert, sagte er laut Redetext. Doch im Unterschied zum Markt suche Kultur nicht den schnellen Erfolg. „Kultur, die es ernst meint, hat selten Erfolg“, so Gass. Es bedürfe einer „Musealisierung“ des Kinos, wie es für Theater und Oper längst der Fall sei. In den fünf Wettbewerben konkurrieren 140 Filme um Preise im Gesamtwert von knapp 42.000 Euro. Mit mehr als 7.600 Arbeiten aus 127 Ländern sei die Zahl der Einreichungen auch dieses Jahr wieder gestiegen, hieß es.