Linke Klage scheitert

HAUSHALT Karlsruhe billigt die europaweite Einführung von Schuldenbremsen

KARLSRUHE taz | Auf ganzer Linie sind die Klagen gegen den Fiskalpakt gescheitert. Er schreibt vor, dass fast alle EU-Staaten eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einführen müssen. Dies war vor allem der Linkspartei ein Dorn im Auge. Sie hielt den Pakt für undemokratisch.

Der Fiskalpakt wurde im März von 25 EU-Staaten (außer England und Tschechien) geschlossen. Er verpflichtet die Staaten, sich in ihren Verfassungen zu ausgeglichenen Haushaltsabschlüssen zu verpflichten. Im Regelfall darf die Neuverschuldung 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen.

Deutschland muss dabei kaum nachbessern. Denn im deutschen Grundgesetz steht bereits seit 2009 eine ganz ähnliche Schuldenbremse, die ab 2020 voll wirksam sein soll. Die Linken kritisierten jedoch, es sei undemokratisch, wenn die Schuldenbremse nie wieder abgeschafft werden kann. Sie befürchten, dass ein Schuldenverbot vor allem zu Sozialkürzungen führt.

Wie erwartet, hatte das Bundesverfassungsgericht, das einst die Einführung der Schuldenbremse angeregt hat, keine Bedenken gegen die europaweite Verbreitung seiner Idee. Die völkerrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers auf eine bestimmte Haushaltspolitik sei nicht demokratiewidrig, so die Richter. Ein Haushalt ohne Schulden erhöhe langfristig ja auch die Gestaltungsspielräume der Politik.

Im Übrigen seien internationale Regeln zur Haushaltskontrolle nichts Neues. Schon der Maastricht-Vertrag habe für Eurostaaten eine Schuldengrenze von 3 Prozent des Inlandsprodukts vorgesehen.

Der Fiskalpakt sehe zwar keine Kündigungsmöglichkeit vor. Dennoch müsse er nicht ewig gelten. So könnten ihn die Mitgliedstaaten einvernehmlich wieder aufheben. Und bei „grundlegender Veränderung“ der Umstände könne Deutschland sich sogar einseitig von der Verpflichtung freimachen.

Wichtig war für die Richter auch, dass letztlich die nationalen Parlamente entscheiden, wie und wo gespart wird. Die EU-Kommission habe kein Durchgriffsrecht auf den deutschen Bundeshaushalt. CHRISTIAN RATH