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Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern erstatten. Das geht aus zwei Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom Mittwoch hervor. Geklagt hatten zwei Familien aus Niedersachsen. Dort herrscht keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe, Schüler müssen Schulbücher kaufen. Laut den Kasseler Richtern ist im Regelsatz, also dem Geld für den monatlichen Lebensunterhalt, ein Betrag für Schulbücher eingerechnet. Dieser sei mit drei Euro aber „strukturell zu niedrig für Länder, in denen Schüler Lernmittel selber zahlen müssen“. Geklagt hatten Bezieher von Arbeitslosengeld II aus dem Landkreis Celle und aus Hildesheim. (Az.: B 14 AS 6/18 R, B 14 AS 13/18 R) (dpa)