Haftstrafe wegen sexueller Gewalt

Wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs eines Nachbarjungen hat das Landgericht gestern einen Rentner zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des 65-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Seit August 2004 hatte der Rentner den damals sechsjährigen Nachbarsjungen auf Wunsch der allein erziehenden Mutter regelmäßig in seiner Wohnung beaufsichtigt. Dabei, so das Gericht, verging er sich mindestens 30-mal an dem Erstklässler. Die Mutter, die den Mann länger kannte, war erst im März durch Hinweise von Nachbarn auf die Vorgänge gestoßen worden.

„Solche Taten sind auch in Zukunft von Ihnen zu erwarten“, befand der Vorsitzende Richter, der dem Täter wegen einer Persönlichkeitsstörung infolge eines Schädelbasisbruchs und seiner Alkoholsucht verminderte Schuldfähigkeit zuerkannte. Der 65-Jährige, der ein volles Geständnis ablegte und den Urteilsspruch annahm, war seit 1973 bereits fünfmal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Gutachten zufolge „chronisch Pädophile“ hatte zwar in früheren Prozessen versprochen, sich einer Therapie zu unterziehen, dies aber nicht getan. Das sei von den Gerichten auch nie kontrolliert worden, so seine Verteidigerin. lno/mac