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Den digitalen Nachlass regeln, die Privatsphäre schützen

Laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom hat nicht einmal jeder Fünfte festgelegt, was nach dem Tod mit Onlinekonten und Nutzungsrechten passieren soll. Bis ins Detail kann der digitale Nachlass durch eine Vollmacht geregelt werden. Darin wird eine Vertrauensperson genannt, die alles in Sinne des Erblassers regelt. Hier lässt sich konkret bestimmen: welche Daten gelöscht, welche Verträge gekündigt werden sollen, was mit dem Profil in den sozialen Netzwerken passiert und was mit im Netz vorhandenen Fotos geschehen soll. Was soll zudem mit Geräten wie Computer, Smartphone, Tablet und den dort gespeicherten Daten passieren? Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und unterschrieben sein. Unabdingbar ist, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Es gibt auch Firmen, die anbieten, digitale Nachlässe kommerziell zu verwalten. „Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen“, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und rät deshalb: „Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.“ Wie auch in anderen Fällen gelte, dass man einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter anvertrauen solle. „Auch Ihr Computer, Smartphone oder Tablet sollte nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen“, so die Verbraucherzentrale. „Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.“ Bei Face­book und Google können Nutzer vorsorglich angeben, welche Kontakte nach ihrem Tod auf ihre Inhalte zugreifen dürfen. (lk)

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