brief des tages
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Weg mit dem Kopftuch

„Staatlicher Rufmord“, taz vom 29. 3. 19

Als Mitglied von Terre des Femmes muss ich dem Beitrag von Christian Rath zum Kopftuchverbot für Richterinnen entschieden widersprechen. Seine Vergleiche, dass Menschen anderer Hautfarbe oder Personen, die im Rollstuhl sitzen, womöglich auch nicht neutral urteilen, hinken deutlich. Denn mit einer Hautfarbe wird man geboren, und RollstuhlfahrerIn zu sein wählt man sich nicht selbst aus. Ein Kopftuch zu tragen ist jedoch eine Entscheidung, die selbst getroffen wird, womöglich beeinflusst von Erziehung und Umfeld.

Das Tragen eines Kopftuchs ist ein klares Symbol dafür, dass Geschlechterapartheid und Geschlechterungleichheit – scheinbar durch Religion begründet – anerkannt wird, und es zeigt, dass es dieser Person wichtig ist, diese Haltung in der Öffentlichkeit zu manifestieren. Gelebte Geschlechterungleichheit, die dem Grundgesetz widerspricht, kann und sollte von staatlicher Seite nicht unterstützt werden, weder an Gerichten noch an Schulen.

Daher fordere ich gemeinsam mit Terre des Femmes nicht nur ein Kopftuchverbot für Richterinnen, sondern auch für Lehrerinnen und Schülerinnen an staatlichen Schulen. Monika Strauß-Rolke, Bonn