Merkel verteidigt EZB-Anleihekäufe

EUROKRISE Kanzlerin weist Kritik aus der CSU zurück. Zweifel an schneller Umsetzung der Bankenunion

BERLIN rtr/taz | Im Streit über die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), bei Bedarf unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten aufzukaufen, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Kurs der Zentralbank verteidigt. „Wenn die EZB zur Erkenntnis kommt, dass die Geldversorgung schwierig ist, dann muss die EZB zur Sicherung der Geldwertstabilität Maßnahmen treffen – da haben wir ihr keine Grenzen vorzugeben“, sagte sie am Montag in Berlin.

Obergrenze nur für ESM

Zugleich distanzierte sich Merkel von CSU-Chef Horst Seehofer. Seiner Ansicht nach schließt die vom Verfassungsgericht geforderte deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro auch die Risiken der Zentralbank-Aktivitäten ein. Die 190 Milliarden Euro bezögen sich nur auf den Rettungsschirm ESM und könnten nicht einfach zur Geldpolitik der EZB summiert werden, sagte hingegen Merkel. „Die stehen jeweils für sich.“

Bei der gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht schloss sich die Kanzlerin der Kritik von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an. Er hatte am Wochenende den Zeitplan der EU-Kommission in Frage gestellt. Es sei einleuchtend, dass bis zum 1. Januar 2013 keine neue Aufsichtsbehörde mit Hunderten Mitarbeitern aufgebaut werden könne, sagte Merkel. „Es geht nicht darum, etwas möglichst schnell zu machen.“ Die Bankenaufsicht müsse auch funktionieren und eine Qualität erreichen, die der in Deutschland entspreche. Sie sei einig mit Schäuble, dass man die Finanzmärkte nicht durch Ankündigungen enttäuschen dürfe, die dann nicht umgesetzt würden.

Vor allem Spanien dringt auf die schnelle Verlagerung der Aufsicht auf die EZB. Dies ist auch die Voraussetzung für Finanzspritzen für die maroden Banken des Landes – dafür muss der Eurorettungsschirm ESM offenbar rund 60 Milliarden Euro bereitstellen.

Merkel sagte, die Schaffung einer neuen Aufsichtsordnung dürfe nicht der Bankenrekapitalisierung durch den ESM untergeordnet werden. „Es muss erst die Aufsicht da sein, erst die Durchgriffsmöglichkeit und dann die Kapitalisierung durch den ESM“, sagte sie. Die Schaffung einer gemeinsamen Banken-Einlagensicherung stelle sich zudem derzeit nicht. MKR