Dämpfer für
VW-Kunden

Gericht weist Klage ab, lässt eine Revision vor dem BGH aber zu

Im VW-Dieselskandal rückt ein Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) näher. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies am Dienstag zwar die Schadenersatzforderung eines VW-Kunden zurück, ließ aber eine Revision zu. Weil Vertreter des Rechtsdienstleisters Myright den Schritt vor das oberste deutsche Zivilgericht ankündigten, könnte der Fall zum ersten Diesel-Verfahren gegen die Volkswagen AG werden, das vom BGH verhandelt wird. In dem Fall forderte der Kläger Schadenersatz für sein 2010 für rund 41.000 Euro gekauftes Auto. Mit dieser Forderung war er im Sommer 2018 beim Landgericht Braunschweig gescheitert. Die Abweisung der Berufung (Az.: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zuge des Abgasskandals. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte Richterin Christa Niestroj.

Wegen der Möglichkeit der Revision geht von dem Urteil eine Signalwirkung aus. Eine Gerichtssprecherin betonte zwar, dass es sich um eine Entscheidung in einem Einzelfall handele. Sollte sich aber der BGH tatsächlich damit beschäftigen, werde dies auch zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung führen. (dpa)